Ansprechorganisation für entsendete Arbeitnehmer
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über die Entsendung der Mitarbeiter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen Nr. 96/71 EG fordert von einzelnen Mitgliedsstaaten gegenseitige Zusammenarbeit und Teilung der notwendigen Informationen. Zu diesem Zweck wurden die nationalen Ansprechorganisationen und Behörden, die für die Überwachung der Beschäftigungsbedingungen während der Entsendung verantwortlich sind, in allen EU-Mitgliedsstaaten eingerichtet. Die Ansprechzentren wurden als die Kontaktstellen sowohl für die jeweiligen staatlichen Behörden einzelner EU-Mitgliedsstaaten als auch für die entsendenden Arbeitgeber und die Arbeitnehmer selbst eingerichtet.
Die Hauptaufgaben der Ansprechorganisationen sind:
- allgemeine Informationen über die Arbeitsbedingungen und die Beschäftigungsbedingungen bei der Entsendung bereitzustellen
- die Einhaltung der Arbeits- und der Beschäftigungsbedingungen zu überprüfen
- der jeweiligen Behörde eines anderen EU-Mitgliedsstaates die Informationen zum Zweck der Identifikation der Entsendung und der Überprüfung der Einhaltung der Regeln über die Entsendung und weitere Informationen über die Entsendung bereitzustellen
- die Tatsachen bezüglich der Entsendung zu ermitteln.
Die Ansprechorganisation der Slowakischen Republik:
Nationale Arbeitsaufsichtsbehörde
Adresse: Masarykova 10, 040 01 Košice, Slowakische Republik
Lucia Sabová Danková, Sektion der Arbeitsaufsichtsbehörde, Abteilung für arbeitsrechtliche Beziehungen
Email: podatelna@ip.gov.sk, lucia.sabovadankova@ip.gov.sk
Telefón: +421 55 7979926