Allgemeine Informationen
Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen dem entsendeten Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber werden während der Entsendung teilweise durch das Rechtssystem des entsendeten Landes und teilweise auch durch die Rechtsordnung des Landes, in dem der entsendete Arbeitnehmer die Arbeit vorübergehend durchführt, geregelt.
Nur ein Teil der Rechtsordnung des Landes, in dem sich der entsendete Arbeitnehmer befindet, ist für den entsendeten Arbeitnehmer relevant, wobei die Arbeitsbedingungen die sog. Bedingungen des harten Kerns beinhalten.
Die grundlegenden Bestimmungen, die die Arbeitsbedingungen regeln, sind im Artikel 3 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats 96/71/EG vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung der Mitarbeiter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen ausführlicher beschrieben und dieser Artikel ist im Rechtssystem der Slowakischen Republik in der Bestimmung § 5 des Arbeitsgesetzbuchs implementiert.
Die grundlegenden Bestimmungen, die die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter regeln, die in das Gebiet der Slowakischen Republik entsendet wurden (Bedingungen des harten Kerns):
a) Zeitdauer der Arbeitszeit und Ruhezeit,
b) Zeitdauer der Urlaubszeit,
c) Mindestlohn, Mindestlohnansprüche und Lohnvergünstigung für die Überstunden,
d) Arbeits- und Gesundheitsschutz,
e) Arbeitsbedingungen von Frauen, Jugendlichen und Arbeitnehmern, die sich um Kind unter drei Jahren kümmern,
f) Gleichstellung von Männern und Frauen und Diskriminierungsverbot,
g) Arbeitsbedingungen bei der Beschäftigung durch die Agentur für die vorübergehende Beschäftigung.