Geltendmachung der Ansprüche der entsendeten Arbeitnehmer
Der Gastarbeiter, der vermutet, dass seine Rechte oder rechtlich geschützten Interessen durch die Nichteinhaltung der Entsendungsbedingungen für das Gebiet der Slowakischen Republik berührt wurden, kann einen Antrag direkt oder durch die Arbeitnehmervertreter bei der jeweiligen Arbeitsaufsichtsbehörde stellen, oder er kann sich an das Gericht wenden und den Rechtsschutz fordern.
Die Anklage kann beim entsprechenden Gericht erhoben werden.
Der slowakische Inlandsarbeitnehmer, der für die Arbeitsleistung bei der Erbringung der Dienstleistungen in einen anderen EU-Mitgliedsstaat entsendet wurde, und der vermutet, dass seine Rechte durch die Nichteinhaltung der Bedingungen für die Entsendung verletzt wurden, kann sich an die jeweilige Ansprechorganisation im Land, in das er entsendet wurde, wenden.
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