Rechtsschutz der Gastarbeiter
Der Gastarbeit, der vermutet, dass seine Rechte oder rechtlich geschützte Interessen durch die Nichteinhaltung der Entsendungsbedingungen für das Gebiet der Slowakischen Republik berührt wurden, kann:
• den Antrag direkt oder durch die Arbeitnehmervertreter bei der jeweiligen Arbeitsaufsichtsbehörde stellen, oder
• sich an das Gericht wenden und den Rechtsschutz verlangen.